Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Steuerverwaltung Hamburg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) sowie die Hamburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO) in Verbindung mit der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.steuerverwaltung-hamburg.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 konform.
Gemäß einer am 17.03.2026 durchgeführten Auditierung und Optimierung durch Eye-Able® erreicht die Website eine Konformität von 90,6 %.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unverhältnismäßige Belastung (gemäß § 12a Abs. 6 BGG / HmbBITVO)
Textkontraste: Bei bestimmten Gestaltungselementen (insbesondere bei Rot-Tönen der Buttons) kann der geforderte Mindestkontrast nicht vollumfänglich eingehalten werden. Dies begründet sich durch die zwingenden Vorgaben des Corporate Design (CI) der Freien und Hansestadt Hamburg, um die amtliche Erkennbarkeit und Einheitlichkeit des Webauftritts zu gewährleisten.
Großschreibung: Die Verwendung von Worten in reiner Großschreibung (z. B. der „MÖGLICHMACHER“) stellt eine Hürde für Screenreader und die Lesbarkeit dar. Diese Schreibweise wird jedoch aus Gründen der Identität und Wiedererkennung der behördenübergreifenden Recruiting-Kampagne bewusst beibehalten. - Erläuterungen und begründete Abgrenzungen
Abkürzungen: Fachspezifische Abkürzungen für Rechtsbezeichnungen (z. B. DSGVO, DDG) werden im Text belassen. Ebenso werden allgemeinbekannte Abkürzungen wie „ca.“ zur Wahrung des Leseflusses beibehalten. Die geschlechtergerechte Schreibweise „m/w/d“ wird als bekannt vorausgesetzt.
Bildnachweise: Bei den Nachweisen von Bildherkünften und Copyright-Informationen kommen teilweise Abkürzungen zum Einsatz, die rechtlich erforderlich sind, um die Urheberrechtsdaten korrekt zuzuordnen. Eine vollständige Auflösung dieser Kürzel ist an dieser Stelle technisch/rechtlich nicht immer möglich.
Externe Links / URLs: In einigen Bereichen (insbesondere im Rahmen der Datenschutzerklärung) wird auf externe URLs verwiesen. Wir weisen darauf hin, dass wir auf die Gestaltung dieser „sprechenden URLs“ keinen Einfluss haben, da diese von externen Dritten verwaltet und bereitgestellt werden. - Fehlende Inhalte (in Umsetzung)
Gebärdensprache: Eine Aufbereitung der wesentlichen Informationen der Seite in Gebärdensprache befindet sich derzeit noch in der Erstellung und wird zeitnah ergänzt.
Alternative Informationsformate
Sämtliche wesentliche Informationen dieser Seite werden in Leichter Sprache gemäß den geltenden Vorgaben bereitgestellt. Diese finden Sie unter: https://www.steuerverwaltung-hamburg.de/leichte-sprache/
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.03.2026 erstellt und zuletzt am 17.03.2026 überprüft. Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung unterstützt durch ein Audit des Anbieters Eye-Able®.
Feedback und Kontaktangaben
Möchten Sie uns bestehende Barrieren mitteilen oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit auf unserer Website? Nutzen Sie bitte unser Feedback-Formular zur Barrierefreiheit (siehe unten) oder kontaktieren Sie uns direkt:
E-Mail der Steuerverwaltung Hamburg: werbung.steuer@fb.hamburg.de
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie nach Ihrer Rückmeldung an uns der Auffassung sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Webseite benachteiligt werden, haben Sie die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) einzuleiten. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen.
Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz erreichen Sie unter:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: schlichtungsstelle@behindertenbeauftragter.de
Internet: www.behindertenbeauftragter.de
Barriere melden (Feedback-Formular)
Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, uns über etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen aufmerksam zu machen. Bitte benutzen Sie dazu das unten aufgeführte Formular.
